Anträge zu den beiden „Fonds Heimerziehung“ (West und Ost) konnten nur bis 2014 gestellt werden. Zum 31.12.2018 wurden die Fonds endgültig geschlossen.
Für bestimmte Sonderfälle gibt es allerdings immer noch Möglichkeiten, über die Sie sich am Besten über die folgenden Links informieren können:

(Wer bereits Leistungen aus den Heimfonds bekommen hat, kann hier keine Ansprüche stellen!)

Anders ist es in den folgenden Fällen:

In diesen Fällen kann es u.U. weitere Entschädigungsleistungen geben.